Wenn Ihr Kind die Schule verlässt, so ist es meist schon ein junger Erwachsener. Bitte denken Sie daran, sich frühzeitig mit dem Thema Betreuungsrecht/Vorsorgevollmacht
auseinanderzusetzen. Es ist relativ einfach, vor dem 18. Lebensjahr beim zuständigen Amtsgericht die Betreuung zu regeln. Nach dem 18. Lebensjahr ist dies auch noch möglich, aber wesentlich
schwieriger. Denken Sie daran: Wenn keine Vollmacht von Ihrer Seite aus besteht, ist Ihr Kind voll geschäftsfähig und kann jeden Vertrag z.B. Handyvertrag, Haus- und Autokauf, rechtsgültig
unterschreiben!
Sie erhalten bei uns die Broschüre „Betreuungsrecht“ vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, aus der ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht zu entnehmen sind.