Unsere Unterrichts- und Erziehungsziele sind in den Richtlinien entwicklungspsychologisch formuliert.
Das bedeutet, dass jedes Unterrichtsthema für den jeweiligen Entwicklungsstand des einzelnen Kindes individuell geplant und durchgeführt wird.
Die Förderung der Schüler*innen zielt vor allem auf größtmögliche Selbstständigkeit, Selbsttätigkeit, Selbstbewusstsein und Kommunikationsfähigkeit in und mit der Gesellschaft ab.
Um dies auf vielfältige und ganzheitliche Weise zu fördern, hat das Kollegium in seinem Schulprogramm neben den gemeinsam getragenen Leitzielen eine Vielzahl von Lernangeboten formuliert. An ihnen kann die praktische Umsetzung, die zur Erreichung der Lern- und Leitziele führen soll, theoretisch verstanden bzw. erkannt werden.
Eine Schule, in der Kinder und Jugendliche mit sehr unterschiedlichen Lernbedürfnissen und Kulturkreisen, sowie viele Lehrkräfte und andere Mitarbeiter lernen und arbeiten, benötigt neben dem Schulprogramm auch gemeinsam vereinbarte Regeln, die helfen, das Schulleben harmonisch zu gestalten.
Alle Schüler*innen, Lehrer*innen, Mitarbeiter*innen sollen sich an der Gustav-Heinemann-Schule wohl fühlen. Um das zu erreichen, sollen alle aufeinander Rücksicht nehmen, Verantwortung für ihr Handeln und Lernen übernehmen und sich an vereinbarte Regeln halten. Deshalb wurde von allen eine Schulordnung beschlossen, die durch Beschluss der Gesamtkonferenz am 29. April 2009 in Kraft getreten ist.
Alle Personen, die sich an der Gustav-Heinemann-Schule aufhalten, sind an die Schulordnung gebunden und tragen Sorge, dass sie eingehalten wird.
1. Allgemeine Regeln
o Den Anweisungen der Lehrkräfte und der Mitarbeiter*innen sollte entsprochen werden.
o Das Schulgebäude ist für Schüler*innen ab 8:15 Uhr geöffnet.
o Zwischen 8.15-8.30 Uhr halten sich alle Schüler*innen in der Halle und auf dem Schulhof auf.
o Ab 8.30 Uhr warten die Schüler*innen der einzelnen Klassen vor dem Klassenraum auf der Bank sitzend auf die Lehrkraft.
o Das Schulgelände darf während der Schulzeit nur unter Aufsicht der Lehrkräfte verlassen werden
o Handys dürfen während der Schulzeit weder benutzt noch angeschaltet werden.
o Zigaretten (auch E-Zigaretten und E-Shishas), Alkohol, Aufputschgetränke und Drogen sind verboten.
o Gefährliche Gegenstände (z.B. Messer, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper) sind verboten.
o Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Am Elternsprechtag werden sie in der Halle ausgestellt. Über nicht abgeholte Fundgegenstände verfügt die Schulleitung.
o Wertsachen sollten die Schüler*innen nicht mitbringen. Bei Verlust oder Beschädigung besteht kein Versicherungsschutz.
o Bestimmte Fachräume (z.B. Wahrnehmungsraum) dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Hinweise dazu finden sich an den jeweiligen Türen der Fachräume.
o Die Turnhalle darf nur mit Hallenschuhen betreten werden, die keinen schwarzen Abrieb haben.
2. Regeln für die Schüler*innen
2.1 Miteinander umgehen (incl. Schüler*innenteil mit 6 Piktogrammen)
Wir wollen höflich und rücksichtsvoll miteinander umgehen, uns gegenseitig respektieren und uns freundlich begegnen.
Das heißt:
o Wir tun niemandem weh.
o Wir beschimpfen und beleidigen niemanden.
o Wir lachen niemanden aus.
o Wir bedrängen und berühren niemanden gegen seinen Willen.
o Wir spucken nicht.
o Wir versuchen unseren Streit selbst zu schlichten.
o Wir helfen anderen und holen notfalls Hilfe.
o Wir nehmen niemandem etwas weg.
o Wir machen keine Sachen kaputt.
o Wir tragen im Schulhaus keine Mützen.
2.2 Im Unterricht
Wir folgen dem Unterricht mit Interesse und wünschen uns eine gute Lernatmosphäre.
Das heißt:
o Wir kommen pünktlich zum Unterricht.
o Wir arbeiten im Unterricht mit.
o Wir stören niemanden beim Lernen.
o Wir halten uns an die Klassenregeln.
o Wir kauen im Unterricht kein Kaugummi.
o Wir haben alles dabei, was wir im Unterricht brauchen (Material, Sport und Schwimmsachen etc.).
2.3 In der Klasse
Wir verbringen viel Zeit in unserer Klasse und wollen uns darin wohlfühlen.
Das heißt:
o Wir halten unsere Klasse sauber.
o Wir gehen sorgfältig mit Unterrichtsmaterial, Möbeln und Spielzeug um.
o Wir fragen, wenn wir etwas ausleihen möchten.
o Wir erledigen unsere Ämter und Aufgaben sorgfältig.
2.4 In der Pause (Schulhof/Halle)
In den Pausen können wir selbst bestimmen, wie wir uns beschäftigen. Wir können spielen, toben, klettern und uns erholen. Wir wollen Freunde treffen und Spaß haben.
Das heißt:
o Wir nehmen Rücksicht auf das Spielen unserer Mitschüler*innen.
o Wir schieben keine Rollstuhlfahrer*innen ohne ausdrückliche Erlaubnis eines Erwachsenen.
o Wir rennen niemanden um und achten besonders auf Rollstuhlfahrer*innen, Schüler*innen mit Gehhilfen und andere Schüler*innen mit unsicherem Gang.
o Wir melden der Aufsicht, wenn Schüler*innen Hilfe brauchen oder sich ernsthaft weh getan haben.
o Wir spielen nur mit einem Softball auf dem abgetrennten Hofbereich Fußball.
o Wir bewerfen niemanden mit Sand, Schneebällen, Rindenmulch oder Steinen.
o Wir schonen Büsche, Bäume und unser Weideniglu und reißen keine Zweige ab.
o Wir werfen den Müll in die Papierkörbe auf dem Schulgelände.
o Wir gehen achtsam mit Spielsachen um und räumen sie nach Gebrauch wieder weg.
o Wir melden uns bei der Pausenaufsicht ab, wenn wir aus wichtigen Gründen ins Schulhaus müssen.
o Am Ende der Pause gehen wir ohne zu drängeln in unsere Klasse.
2.5 In den Toiletten- und Waschräumen
Wir verhalten uns in den Toiletten- und Waschräumen ordentlich und sachgemäß. Sie sind nicht zum Spielen und Planschen da.
Das heißt:
o Wir verlassen die Toilette sauber.
o Wir waschen uns nach dem Toilettengang die Hände mit Seife und trocknen sie wieder ab.
o Wir bespritzen uns nicht mit Wasser.
o Wir werfen Papierhandtücher und anderen Abfall in den Mülleimer.
o Wir halten uns nicht länger als notwendig in der Toilette auf.
o Wir melden Verunreinigungen und Missbrauch den Erwachsenen.
o Wir stören andere Mitschüler*innen nicht bei ihren Toilettengängen.
Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit Folgen rechnen, z. B:
o Angemessene Entschuldigung
o Pausen in der Halle verbringen
o Abschreiben der Schulordnung / Anmalen und Erklären der Piktogramme
o Schaden ersetzen oder wiedergutmachen (Hof kehren, Brille ersetzen)
o Mitteilung an die Eltern
o Verwarnung durch gelbe oder rote Karte
o Ausschluss von schönen Veranstaltungen (rote Karte)
3. Hinweise für die Erziehungsberechtigten:
o Die regelmäßige und pünktliche Unterrichtsteilnahme ab 8.30 Uhr ist verpflichtend.
o Erkrankte Schüler*innen sollen nicht in die Schule geschickt werden.
o Das Fehlen eines Schülers/ einer Schülerin muss telefonisch (morgens vor 8.00 Uhr) sowohl im Schulsekretariat wie auch bei dem entsprechenden Busfahrdienst gemeldet werden.
Bei Krankheiten über drei Tage ist eine schriftliche Entschuldigung nötig.
o Ansteckende Krankheiten und Läusebefall sind sofort der Schulleitung mitzuteilen. Entsprechend des Infektionsschutzgesetzes wird entschieden, ob die Krankheit meldepflichtig ist.
o Beurlaubungen vom Unterricht sind rechtzeitig zu beantragen und auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ein Beurlaubungstag kann durch die Klassenleitung genehmigt werden; darüber hinaus wird eine Beurlaubung schriftlich mit Begründung bei der Schulleitung beantragt. Unmittelbar vor oder nach den Ferien (z.B. bei Urlaubsreisen) sind Beurlaubungen nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleiterin möglich.
o Über alle vorhersehbaren Fehltage vom Unterricht informieren Sie bitte auch den entsprechenden Busfahrdienst.
o Die Schüler*innen sollen zur gesicherten Unterrichtsteilnahme ihre Arbeitsmaterialien sowie Sport- und Schwimmbekleidung mitbringen.
Hygieneartikel (z.B. Windeln, Feuchttücher, Monatsbinden etc.) sind nach Absprache mit den Lehrkräften rechtzeitig mitzugeben und bitte mit Namen auf der Verpackung zu versehen.
o Auch Kleidungsstücke und Arbeitsmaterialien sollen mit Namen gekennzeichnet sein. Für Verluste besteht leider kein Versicherungsschutz.
o Es sollen keine Wertsachen wie z.B. Sammelkarten (z.B. Pokémon), Schmuck, Bargeld, Handys in die Schule mitgebracht werden. Die Schule kann nicht für Beschädigungen oder den Verlust der Gegenstände haften.
o Es ist verboten, gefährliche Gegenstände (Feuerzeug, Messer, Feuerwerkskörper) in die Schule mitzubringen.
o Das Geld für Frühstück ist regelmäßig zu zahlen.
o An Elternabenden sollten nach Möglichkeit alle Eltern teilnehmen.
o Teilnahme bzw. Mitarbeit an Schulfesten und Aktivitäten der Schulgemeinde (z.B. Theateraufführungen, Kunstausstellungen, Martinsmarkt, Weihnachtsfeier) ist erwünscht und fördert das aktive Schulleben.